Versicherung
Die Teilnahme an FUBiS beinhaltet keinerlei Kostendeckung im Falle einer Krankheit, eines Unfalls, eines Personen- oder Sachschadens.
KRANKENVERSICHERUNG: Nach deutschem Recht sind Studierende verpflichtet, eine Krankenversicherung für die gesamte Dauer der FUBiS/Ihres Aufenthaltes in Deutschland abzuschließen und gegebenenfalls nachzuweisen. Fehlender oder unvollständiger Versicherungsschutz für Deutschland und Europa kann sehr teuer werden. Deshalb prüfen Sie die Leistungen Ihrer heimatlichen Krankenversicherung vorab, speziell auf Gültigkeit im Ausland und z.B. Kostenübernahme eines notwendigen Rücktransportes ins Heimatland!
HAFTPFLICHTVERSICHERUNG: Wer in Deutschland einen Schaden verursacht, haftet nach deutschem Recht. Das heißt: Jeder muss für die Kosten aufkommen, wenn ein Dritter durch ihn geschädigt wird. Auch hier kann fehlender Versicherungsschutz sehr teuer werden. Deshalb empfehlen wir Ihnen das Angebot zur Unfall- und Haftpflichtversicherung.
Bitte beachten Sie, dass FUBiS nicht für Kosten durch ärztliche Behandlungen haftet!
FUBiS bietet für die Dauer von FUBiS ein Versicherungspaket (gegen eine geringe Gebühr). Diese Versicherung beinhaltet:
- eine Krankenversicherung
- eine Unfallversicherung und
- eine Haftpflichtversicherung*.
Dieses Versicherungspaket kann während des Anmeldeprozesses erworben werden. Nähere Informationen dazu entnehmen Sie bitte dem Infoblatt.
Es besteht auch die Möglichkeit, nur eine Kombination aus Haftpflicht- und Unfallversicherung* abzuschließen (gegen eine geringe Gebühr).
*Haftpflichtversicherung: Bitte beachten Sie, dass bei Schäden an unbeweglichem Eigentum eine Selbstbeteiligung von 250 € pro Schadensfall gilt.
Das Studierenden-Handbuch enthält ausführliche Informationen zu Arzt- und Zahnarztpraxen und Krankenhäusern in der näheren Umgebung der FUBiS-Unterbringung sowie eine Übersicht der wichtigsten Notfallnummern.