Visumerfordernisse
Studierende, die ein Visum benötigen, müssen das ihrem Wohnort am nächsten gelegene Konsulat so früh wie möglich (mindestens 12 Wochen vor Abreise) kontaktieren, um sich zu erkundigen, ob spezielle Dokumente zur Beantragung erforderlich sind. Bitte beachten Sie, dass sich „Wohnort“ auf den Ort bezieht, an dem der*die Studierende in den letzten 6 Monaten gelebt hat.
FUBiS kann und wird bei den zuständigen Behörden nicht für diejenigen Studierenden intervenieren, welche die erforderlichen Dokumente nicht eigenständig eingereicht haben. Alle Teilnehmer/innen sind dafür verantwortlich, sich selbstständig über besondere Regelungen für ihren ausgewählten Zielort zu informieren. Ein nicht gültiger Reisepass oder ein nicht ausgestelltes Visum führen in der Regel nicht zur Erstattung der Programmkosten.
Sobald FUBiS Ihre Bezahlung erhalten hat, werden wir Ihnen gerne einen Einladungsbrief ausstellen. Für weitere Fragen kontaktieren Sie bitte Ihre deutsche Botschaft oder Ihr Konsulat.
Ferner wird geraten, dass Studierende ein Dokument ihrer Eltern oder ihres Geldinstitutes mitbringen, welches belegt, dass Sie in der Lage sind, für alle anfallenden Kosten aufzukommen. Da Studierende während ihres Aufenthalts an der Freien Universität nicht automatisch bei Krankheit oder Unfall versichert sind, verlangt die deutsche Botschaft von allen Antragstellern eine Auslandskrankenversicherung für die Zeit ihres Aufenthaltes in Deutschland. Die entsprechenden Unterlagen sollte der Student/die Studentin stets bei sich führen.
Ob Sie ein Visum für Deutschland benötigen, erfahren Sie auf der Website des Deutschen Auswärtigen Amts.
Die Adresse der für Sie zuständigen deutschen Botschaft finden Sie hier.