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Programmrichtlinien / FUBiS Verhaltenskodex

FUBiS ist das offizielle Sommer- und Winterprogramm der Freien Universität Berlin, einer renommierten Forschungseinrichtung und Universität von internationalem Rang. FUBiS bietet Studierenden ein Sommer- und Winterprogramm von höchster akademischer Qualität. Das internationale Umfeld fördert das Erlernen und die Praxis interkultureller Kompetenz.

Damit Studierende die in FUBiS-Lehrveranstaltungen erworbenen Credits für das Studium an der Heimatuniversität anrechnen lassen können, hat der akademische Beirat der FUBiS alle Kurse und Kursinhalte überprüft und genehmigt. Der akademische Beirat besteht in der Regel aus fünf Professor*innen verschiedener Disziplinen der Freien Universität Berlin.

Der akademische Beirat hat die im Folgenden näher erläuterten Regeln und Vorschriften erlassen.

I. FUBiS Programmrichtlinien

A. Zugangsvoraussetzungen

Teilnehmer*innen müssen zu Beginn des FUBiS-Programms das 18. Lebensjahr erreicht und sollten mindestens das erste Studienjahr an einem College oder an einer Universität absolviert haben. Es ist nicht zwingend notwendig, dass Interessierte zum Zeitpunkt der Anmeldung an einer Universität eingeschrieben sind. Absolvent*innen sowie Berufstätige können sich ebenso anmelden. Eine Credit-Vergabe ist jedoch bei allen Kursen nur möglich, wenn Sie bereits an einer Universität eingeschrieben sind bzw. waren.

Die Zulassung wird unabhängig von ethnischer Zugehörigkeit, nationaler Herkunft, Glauben, Geschlecht, Religion, Behinderung, Alter oder sexueller Orientierung/Identität gewährt.

B. Verantwortung der Teilnehmer*innen

Die Freie Universität Berlin verlangt von den Mitarbeiter*innen und Lehrkräften der FUBiS, dass sie die Würde und die Persönlichkeitsrechte eines jeden Einzelnen, sei es Studierender, Mitarbeiter*in oder auch Lehrkraft, respektieren.

Jede*r Teilnehmer*in des FUBiS-Programms ist für ihr*sein eigenes Handeln und Unterlassen selbst verantwortlich und wird von Mitarbeiter*innen wie auch Lehrkräften hierfür auch zur Verantwortung gezogen.

Studierende, die an FUBiS über ein Auslandsstudienprogramm ihrer Heimatuniversität teilnehmen, unterliegen sowohl dem studentischen Verhaltenskodex, Ehrenkodex und den akademischen Prinzipien sowie entsprechenden studentischen Disziplinarverfahren ihrer Heimatuniversität als auch den Programmrichtlinien der FUBiS.

Als FUBiS-Studierende*r ist man volljähriger Gast im Ausland. Es wird daher von den Studierenden erwartet, dass sie sich sowohl an die FUBiS-Programmrichtlinien als auch an die Gesetze ihres Gastlandes Deutschland halten.

Diese Grundsätze wurden aufgestellt, um den Lernprozess zu fördern und ein sicheres, faires und erfolgreiches Lernumfeld für alle Teilnehmer*innen des FUBiS-Programms zu gewährleisten. Von jedem*jeder Studierenden wird erwartet, dass er*sie die Richtlinien kennt und einhält. Eine Verletzung der Richtlinien wird nicht durch Unkenntnis selbiger gerechtfertigt.

C. Programmbeginn, An- und Abreise

Die Studierenden sollten die publizierten An- und Abreisetage beachten und diese bei ihren Reiseplanungen berücksichtigen. Studierende, die nach der Orientierungsveranstaltung, den Einstufungstests oder dem ersten Unterrichtstag anreisen, werden in der Regel nicht zum Programm zugelassen.

Die von FUBiS vermittelten Unterkünfte können erst am offiziellen Anreisetag bezogen werden. Bei einer früheren Anreise ist der*die Studierende für die Unterbringung in der Zwischenzeit selbst verantwortlich. Gleiches gilt für eine spätere Abreise.

D. Akademische Leistungen und Kursanforderungen

Wir erwarten von jeder*m Teilnehmer*in des FUBiS-Programms, dass er*sie den Anforderungen des Programms und der einzelnen Kurse für die Dauer des Programms gerecht wird. Unzureichende Unterrichtsvorbereitung, unregelmäßige Anwesenheit oder auch mangelhafte Leistungen können einen Ausschluss aus dem Programm nach sich ziehen.

Alle erforderlichen schriftlichen und mündlichen Studienleistungen müssen jeweils entsprechend der vereinbarten Abgabefristen des jeweiligen Kurses erbracht werden. Zu spät eingereichte Studienleistungen werden mit „nicht bestanden“ bewertet. Dies wirkt sich auf die Bewertung des gesamten Kurses aus und kann dazu führen, dass sich auch als Gesamtnote ein „nicht bestanden“ ergibt.

Die einzelnen Anforderungen für jeden Kurs sind auf der offiziellen FUBiS-Internetseite www.fubis.org veröffentlicht und/oder lassen sich den von den Dozierenden ausgehändigten Lehrplänen entnehmen.

E. Zeugnisse und Anerkennung der Studienleistung (Credits)

Jede*r Studierende erhält am Ende des Programms ein offizielles Zeugnis von FUBiS. Dieser akademische Nachweis führt alle belegten Kurse, Kontaktstunden, die Anzahl der erreichten Leistungspunkte (Credits) sowie die jeweilige Abschlussnote auf. Bitte beachten Sie, dass eine Credit-Vergabe nur möglich ist, wenn Sie bereits an einer Universität eingeschrieben sind bzw. waren.

Akademische Leistungen, die von der FUBiS bzw. der Freien Universität Berlin weder vermittelt noch beaufsichtigt wurden, können im Rahmen dieses akademischen Zeugnisses nicht bescheinigt werden.

Der Versand der Studiennachweise erfolgt etwa 4 Wochen nach Beendigung des Programms je nach Angabe der Studierenden an ihre Privatadresse oder ihre Heimatuniversität. Die Studierenden teilen FUBiS die korrekte Anschrift für den Versand mit. Sie sollten berücksichtigen, dass der postalische Versand nach Übersee mehrere Wochen in Anspruch nehmen kann.

Zu berücksichtigen ist ebenfalls, dass jede akademische Institution hinsichtlich der Anerkennung von Studienleistungen anderer akademischer Institutionen, so genannter „universitätsfremder“ Credits, nach eigenen Richtlinien verfährt. Es wird daher dringend empfohlen, vor der Anmeldung zu FUBiS in Absprache mit dem*der entsprechenden Studienberater*in oder Professor*in sicherzustellen, dass die im Rahmen von FUBiS erworbenen Credits von der Heimatuniversität anerkannt werden. Auf der offiziellen Internetseite der FUBiS www.fubis.org sind folgende kursbezogene Informationen verfügbar:

  • Kursbeschreibung
  • Lehrplan
  • Kursanforderungen
  • Notenskala
  • Lebenslauf der Dozierenden

Interessierte Studierende sollten sich bereits im Voraus die entsprechenden FUBiS-Kursunterlagen herunterladen/ausdrucken und den für sie zuständige*n Studienberater*in um vorherige Zustimmung/Bestätigung bitten. Sollten sich weitere Fragen zu diesem Thema ergeben, kontaktieren Sie bitte unsere Mitarbeiter*innen unter: fubis@fubis.org.

F. Berechnung der Studienleistung (Credits)

Die FUBiS vergibt ECTS (European Credit Transfer System) Credits. Dieses System (ECTS) basiert auf dem Prinzip, dass 60 Credits den Arbeitsaufwand eines Vollzeitstudierenden innerhalb eines akademischen Jahres darstellen. Zum Arbeitsaufwand zählen dabei sowohl die Präsenz in Vorlesungen und Seminaren als auch das individuelle akademische Arbeiten und Lernen. Die Arbeitsbelastung eines Vollzeitstudienprogramms in Europa beträgt durchschnittlich zwischen 1.500 und 1.800 Stunden im Jahr. Somit steht ein Credit für etwa 25 bis 30 Arbeitsstunden (z.B. 1.800:60=30). Der Akademische Senat der Freien Universität Berlin schreibt vor, dass ein ECTS-Credit der Freien Universität Berlin einem Arbeitspensum von 25 bis 30 Stunden entspricht.

G. Studienleistungen und Prüfungen

In jedem Kurs werden über die gesamte Kursdauer hinweg Anwesenheit, Teilnahme sowie Einzelprüfungen (mindestens eine in der Regel schriftliche Abschlussprüfung) bewertet. Die Ergebnisse der Einzelprüfungen sollen den Studierenden zeitnah kommuniziert werden.

Um das FUBiS-Programm ordnungsgemäß abschließen zu können, müssen sämtliche Kurs- und Programmanforderungen erfüllt werden.

Ein Antrag auf Verlängerung für die Abschlussprüfung (um maximal eine Woche nach Kursende) muss vorab beantragt und bewilligt werden. Es besteht kein Anspruch auf Verlängerung.

Ein Verlängerungsantrag sollte keinesfalls den Zeitraum von einer Woche nach Programmende überschreiten, da der Kurs andernfalls als „nicht bestanden“ gilt.

Detaillierte Informationen über die Regelungen zu Studienleistungen und Prüfungen sowie deren Benotung können in den Kursbeschreibungen bzw. den entsprechenden Lehrplänen nachgelesen werden. Diese sind auf der offiziellen Internetseite der FUBiS www.fubis.org veröffentlicht.

H. Täuschung und Plagiat

Akademischer Betrug ist ein schwerwiegendes Vergehen, das nicht mit dem Anspruch und dem Selbstverständnis der Freien Universität Berlin zu vereinbaren ist. Die Studierenden der FUBiS verpflichten sich daher, weder zu täuschen noch zu plagiieren und von der Nutzung unerlaubter Materialien/Hilfsmittel abzusehen. Die Nutzung und die Verbreitung vertraulicher akademischer Daten sind ebenfalls untersagt.

Besteht der Verdacht, dass ein*e Studierende*r diese akademischen Richtlinien verletzt hat, wird er*sie in der Regel innerhalb von 2 Tagen darüber informiert. Er*sie wird des Weiteren über Termin und Ort einer Anhörung mit anschließender Untersuchung unterrichtet.

Die Programmleitung sowie ein*e Dozierende*r werden mit der Klärung des Sachverhaltes betraut. Während der Anhörung wird der*die Studierende über alle Details des Betrugsverdachts informiert und anschließend um seine*ihre Darstellung bzw. Sichtweise der Geschehnisse gebeten.

Sollte der*die Studierende den Betrug eingestehen, werden anschließend die Umstände, die zu dieser Zuwiderhandlung führten, diskutiert und eine angemessene disziplinarische Maßnahme festgesetzt.

Sollte der*die Studierende jegliches Fehlverhalten abstreiten, wird das Komitee alle bestehenden Informationen berücksichtigen, bei Bedarf weitere Informationen einholen und auf dieser Basis eine Entscheidung treffen. Diese Entscheidung wird dem*der Studierenden innerhalb von 2 Werktagen mitgeteilt.

Als disziplinarische Sanktionen bzw. Strafen für akademischen Betrug kommen insbesondere folgende Maßnahmen in Betracht: Ermahnung/Abmahnung, Herabstufung der Note, Benachrichtigung der Heimatuniversität, Suspendierung, Ausschluss vom Programm oder auch eine Kombination der erwähnten Maßnahmen.

I. Anwesenheit

Die regelmäßige Teilnahme sowohl am Unterricht als auch an Studienausflügen ist Pflicht. Die Lehrenden führen Anwesenheitslisten. Unentschuldigtes Fehlen wirkt sich negativ auf die abschließende Benotung des*der Studierenden aus. Sollte ein*e Studierende*r mehr als 28 % von der Unterrichtszeit unentschuldigt fern bleiben, führt dies grundsätzlich dazu, dass der Kurs nicht bestanden wurde.

Im Falle einer Krankheit gilt ein*e Studierende*er offiziell als entschuldigt. Für den dritten und jeden weiteren Krankheitstag (in Folge oder kumuliert) muss der*die Studierende ein ärztliches Attest vorlegen.  

Es besteht kein Anspruch auf das Nachholen einer verpassten Prüfungsleistung. Auch entschuldigte Fehlzeiten können die Benotung des*der Studierenden insoweit negativ beeinflussen, als dass diese*r aufgrund des Versäumens von Lehrstoff den akademischen Anforderungen nicht mehr gerecht werden kann (siehe auch Punkt M. Allgemeine Richtlinien der Benotung).In diesem Fall wird eine für beide Seiten tragfähige Lösung in enger Ab- und Rücksprache mit der Programmleitung angestrebt.

J. „Pass/Fail“ und Teilnahme ohne Prüfung

FUBiS ist ein akademisches Programm, in dem die Leistungen der Teilnehmer*innen differenziert bewertet werden. Daher können Studierende weder Kurse lediglich als Zuhörer besuchen, ohne an den Prüfungen teilzunehmen, noch werden Zeugnisse mit „Pass/Fail“ („bestanden/nicht bestanden“) ausgestellt.

K. Kurswechsel

FUBiS ist ein intensives Kurzzeitstudienprogramm. Eine „drop/add period“ im Sinne dessen, dass erst nach einer Testphase die verbindliche Kurswahl getroffen werden muss, existiert deshalb nicht. Nichtsdestotrotz ist ein Kurswechsel unter den folgenden Umständen möglich:

  • die maximale Teilnehmer*innenzahl des gewünschten Kurses ist noch nicht überschritten;
  • die Zustimmung zum Wechsel liegt seitens der Lehrenden beider betroffener Kurse vor;
  • die Genehmigung der Programmleitung liegt dem*der Studierenden vor.

Es ist zu empfehlen, dass der*die Studierende Kontakt mit seiner*ihrer Heimatuniversität aufnimmt, um die Frage der Anerkennung der Studienleistung vorab zu klären.

Spätester Termin für den Wechsel eines Kurses ist der zweite Werktag nach dem allgemeinen Unterrichtsbeginn in Term I und Term III, sowie der vierte Werktag nach dem allgemeinen Unterrichtsbeginn in Term II. Nach diesen Terminen ist ein Kurswechsel ausgeschlossen.

Sollte sich ein*e Studierende*r der FUBiS dazu entscheiden, an einem Kurs nicht mehr teilzunehmen, gelten die Regelungen und Vorschriften für die Kursabwahl (siehe L.).

Bei einem Kurswechsel nach Anmeldung wird ein Entgelt in Höhe von 75 € pro Kurs erhoben.

L. Kursabwahl

Eine Kursabwahl ist maximal bis zum Ende der zweiten Woche des FUBiS-Programms nach Rücksprache mit der Programmleitung möglich. Sollte sich ein*e Studierende*r nach diesem Termin zu einer Kursabwahl entschließen, wird dieser Kurs im Abschlusszeugnis als „nicht bestanden“ aufgeführt.

M. Allgemeine Richtlinien der Benotung

Zum Bestehen eines Kurses müssen mindestens 68 % aller geforderten Leistungen erbracht werden. Die Regelungen unter Punkt I. Anwesenheit bleiben hiervon unberührt. Die allgemein gültigen Richtlinien zur Benotung der Freien Universität Berlin sind auch für FUBiS verbindlich und werden den Studierenden spätestens zu Beginn des Programms mitgeteilt. Sie sind außerdem auf der offiziellen Internetseite der FUBiS www.fubis.org publiziert.

Notenschritte an der FU Berlin

Empfohlene US-Note

Punkte*

1,0

A

1000 – 970

1,3

A

969 – 920

1,7

A-

919 – 900

2,0

B+

899 – 880

2,3

B

879 – 830

2,7

B-

829 – 800

3,0

C+

799 – 780

3,3

C

779 – 730

3,7

C-

729 – 700

4,0

D

699 – 680

Nicht bestanden (> 4,0)

F

< 680

* In den FUBiS-Kursen ergibt sich die Endnote aus der am Ende erreichten Punktzahl.

N. Anfechtung der Benotung

Studierende, die formell ihrer Benotung widersprechen möchten, können ein entsprechendes schriftliches Gesuch bei FUBiS einreichen. Hierbei gilt eine Frist von 15 Tagen nach Erhalt der Zeugniskopie via E-Mail. Die Programmleitung wird sich zur Klärung der konkreten Sachlage mit dem*der jeweiligen Lehrenden in Verbindung setzen.

Die Entscheidung über die Benotung liegt grundsätzlich bei den Lehrenden. Die Programmleitung kann in besonderen Fällen jedoch im Rahmen ihrer Befugnis auch abweichend von dem*der Lehrenden entscheiden. Dies wird jedoch nur in außerordentlichen Situationen der Fall sein.

O. Lernschwierigkeiten und körperliche Beeinträchtigungen

Studierende mit identifizierten Lernschwierigkeiten und/oder körperlichen Beeinträchtigungen sollten FUBiS im Vorfeld des Programms schriftlich in Kenntnis setzen. Die offizielle Attestierung/Diagnose muss beiliegen. Nur wenn Mitarbeiter*innen vor Programmbeginn informiert wurden, kann FUBiS die notwendigen Schritte einleiten und im Rahmen der vorhandenen Möglichkeiten auf die speziellen Bedürfnisse der Studierenden eingehen.

P. Informationstechnologie

Zur Unterstützung von Lehre und Lernen stehen im Computerlabor der Freien Universität (ZEDAT) Computer zur Verfügung. Die Studierenden verpflichten sich vor deren Nutzung dazu, sie legal wie auch ethisch im Einklang mit den Bildungszielen und Ansprüchen der Universität zu nutzen. Universitätseigene Computereinrichtungen (inklusive des Campus-Netzwerks und der Internetverbindungen), ob im lokalen oder auch Fernzugriff, dürfen weder für kommerzielle Zwecke oder Verleumdung noch in einer Art und Weise, die das nationale wie auch internationale Urheberrecht verletzen könnte, genutzt werden. Der illegale Download wie auch die Speicherung von Musik und Filmen sind ebenso wie die Nutzung von Programmen zum Zugang zu peer-to-peer-Netzwerken strengstens untersagt.


II. Verhaltenskodex für Studierende

Studierende, die die folgenden Verhaltensrichtlinien verletzen, werden angehört und erhalten bei entsprechender Sachlage  eine angemessene Disziplinarmaßnahme, welche bis zum Ausschluss aus dem Programm reichen kann. Eine Mitteilung über die Verletzung der von FUBiS aufgestellten Verhaltensrichtlinien wird der Heimatuniversität und gegebenenfalls den Eltern zugestellt.

Teilnehmende des FUBiS-Programms unterliegen darüber hinaus nicht nur den Richtlinien und Regeln ihrer jeweiligen Heimatuniversität, sondern sind auch an das deutsche Strafrecht gebunden.

Folgende Handlungen sind nach deutschem Recht strafbar und werden als Straftat verfolgt:

  • Diebstahl
  • Gewalt gegen Andere
  • Mutwillige Zerstörung
  • Sexuelle Belästigung
  • Stalking
  • Besitz und Missbrauch illegaler Drogen
  • Besitz illegaler und explosiver Substanzen und Stoffe
  • Besitz von Schusswaffen ohne Genehmigung

(Diese Aufzählung ist beispielhaft und nicht abschließend.)

Ferner sind Verhaltensweisen und Handlungen untersagt, die geeignet sind, den sicheren und friedlichen Ablauf des Programms, den Unterricht und das freundliche und tolerante Miteinander zu gefährden.

Dazu gehören beispielsweise:

  • verbale Beleidigungen von Lehrenden, Studierenden, Universitätsmitarbeiter*innen sowie Mitarbeiter*innen der FUBiS;
  • jegliches Verhalten, das andere Studierende, Universitätsmitarbeiter*innen oder Lehrende psychisch merklich belasten könnte;
  • ungebührliches, unanständiges, anstößiges oder obszönes Benehmen oder entsprechende Gebärden;
  • Belästigung/Schikanierung von Personen;
  • Stalking;
  • Störung von Lehrveranstaltungen und/oder anderen FUBiS-Unternehmungen;
  • Beschädigung von Eigentum der Freien Universität Berlin, des Studierendenwohnheims, der Gastgeber sowie von Appartements;
  • Verletzung von Richtlinien und/oder Vorschriften der Studierendenwohnheime;
  • permanente oder vorüber gehende Entwendung von akademischen Studienmaterialien, die von anderen Studierenden benötigt werden, inklusive dem unerlaubten Entwenden von Materialien aus der Bibliothek sowie von audiovisuellen oder technischen Hilfsmitteln;
  • Selbstgefährdung, inklusive der Beteiligung an Aktivitäten oder Verhaltensweisen, die zu persönlichem Schaden führen können;
  • exzessiver Alkoholkonsum und Alkoholmissbrauch.

Außerdem ist FUBiS-Studierenden der Besitz und Gebrauch jeglicher illegaler Substanzen und Drogen strengstens untersagt.

Die Berücksichtigung und Einhaltung folgender Regeln sind zudem die Voraussetzung für eine erfolgreiche Teilnahme an den Kursen der FUBiS.

  • Studierende posten oder verbreiten keine unangemessenen Inhalte, einschließlich unangemessener Rede- oder Verhaltensweisen, Inhalten, diskriminierenden Bemerkungen, Hassreden usw.
  • Störendes oder diskriminierendes Verhalten, einschließlich Spammen, Chat-Missbrauch, Imitation anderer Benutzer*innen, Stalking, Cyberbullying usw. wird nicht toleriert

Im Rahmen der Kurse dürfen keine Daten erhoben werden, die nicht unmittelbar Ziel und Zweck der Veranstaltung betreffen. Es dürfen keine personenbezogenen Daten von Studierenden aufgezeichnet, insbesondere keine Bild- und Tonaufnahmen angefertigt werden. Die Studierenden werden gebeten, ihre technischen Einstellungen entsprechend anzupassen.

Vorträge und Materialien dürfen nicht weitergegeben und nicht auf eigenen oder fremden Webseiten, Social-Media-Konten etc. veröffentlicht werden. Unerlaubte Aufzeichnungen bzw. unerlaubtes Verbreiten oder Veröffentlichen von Aufzeichnungen können rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Grundsätzlich ist das Urheberrecht bei der Nutzung von urheberrechtlich geschützten Werken zu beachten.

Wenn Sie Zeugin oder Zeuge eines Verstoßes gegen diese Regeln werden oder hiervon selbst betroffen sind, wenden Sie sich bitte so bald wie möglich an die Dozierende oder den Dozierenden oder an das FUBiS-Team. Im Fall von sexualisierter Belästigung, Diskriminierung oder Gewalt wie auch in Fällen von Cyberstalking im Bereich der digitalen Lehre können Sie sich zudem an die einschlägigen Beratungsstellen der Freien Universität Berlin wenden.

Bei einem begründeten Verdacht wird der*die Studierende zeitnah über diesen informiert. Er*sie wird des Weiteren über Termin und Ort der anschließenden Untersuchung und Anhörung unterrichtet. Die Programmleitung, ein*e weitere*r FUBiS-Mitarbeiter*in sowie ein*e FUBiS-Dozent*in werden diese Untersuchung leiten. Während der Anhörung wird der*die Studierende über alle Details des Verdachts informiert und anschließend um seine*ihre Darstellung bzw. Sichtweise der Geschehnisse gebeten (inklusive eventueller schriftlicher Stellungnahmen von Zeug*innen).

Sollte der*die Studierende den Verdacht bestätigen und sein*ihr Fehlverhalten eingestehen, werden anschließend die Umstände, die zu dieser Zuwiderhandlung führten, diskutiert und eine angemessene disziplinarische Maßnahme festgesetzt.

Sollte der*die Studierende jegliches Fehlverhalten bestreiten, wird das Komitee alle bestehenden Informationen berücksichtigen, falls nötig, zusätzliche Informationen einholen und eine Entscheidung treffen. Diese Entscheidung wird dem*der Studierenden innerhalb von 2 Werktagen mitgeteilt.

Mögliche disziplinarische Sanktionen bzw. Strafen beinhalten unter anderem folgende Maßnahmen: Ermahnung/Abmahnung, Herabstufung der Note, Benachrichtigung der Heimatuniversität, Suspendierung, Ausschluss vom Programm oder auch eine Kombination der erwähnten Maßnahmen.

Stand: September 2024